Ihr Recht auf ein unabhängiges Gutachten nach einem unverschuldeten Unfall
Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten sind, haben Sie das Recht auf ein unabhängiges Unfallgutachten – auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Dieses Gutachten bildet die Grundlage für eine vollständige Schadenregulierung und sichert Ihre Ansprüche ab.
Warum ein unabhängiges Unfallgutachten?
Nach einem Unfall versucht die gegnerische Versicherung oft, die Schadenssumme möglichst gering zu halten. Ein von Ihnen beauftragter, neutraler Kfz-Gutachter sorgt dafür, dass alle Schäden vollständig und fair bewertet werden – inklusive Wertminderung, Nutzungsausfall, Reparaturdauer und mehr.
Vorteile eines unabhängigen Gutachtens:
Vollständige Dokumentation aller sichtbaren und verdeckten Schäden
Berücksichtigung der Wertminderung Ihres Fahrzeugs
Exakte Kalkulation der Reparaturkosten
Einschätzung des Restwerts und Wiederbeschaffungswerts
Verwendbar für Werkstatt, Anwalt und Versicherung
Wer trägt die Kosten?
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die vollständigen Kosten für das Gutachten. Sie als Geschädigter müssen nichts zahlen. Dieses Recht ist gesetzlich geregelt und gilt bereits ab einem Schaden von ca. 750 € – der sogenannten Bagatellgrenze.
Unser Service für Sie:
✅ Vor-Ort-Besichtigung – auf Wunsch bei Ihnen zu Hause oder am Arbeitsplatz
✅ Schnelle Terminvergabe – oft noch am selben Tag
✅ Erstellung des Gutachtens innerhalb von 24–48 Stunden
✅ Direkte Abwicklung mit Anwälten und Versicherungen
✅ Auch abends und am Wochenende erreichbar
So einfach geht’s:
Kontakt aufnehmen – Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Online-Formular
Begutachtung vereinbaren – flexibel und unkompliziert
Gutachten erhalten – professionell, rechtssicher und schnell
Ansprüche durchsetzen – auf Wunsch mit Unterstützung eines Fachanwalts

24 Std. Servicenummer
0178 – 688 790 3