Schaden am eigenen Fahrzeug? Wir unterstützen Sie bei der Kasko-Schadensregulierung.
Ein Moment der Unachtsamkeit oder höhere Gewalt – und schon ist es passiert: ein selbstverschuldeter Unfall oder ein Schaden durch äußere Einflüsse wie Sturm, Hagel oder Vandalismus. In solchen Fällen greift Ihre Kaskoversicherung – sei es Teilkasko oder Vollkasko.
Doch was viele nicht wissen: Auch bei einem Kaskoschaden kann ein unabhängiges Gutachten durch einen Kfz-Sachverständigen sinnvoll sein.
Kasko vs. Haftpflicht – der Unterschied
Bei einem Haftpflichtschaden zahlt die gegnerische Versicherung und Sie dürfen den Gutachter frei wählen.
Bei einem Kaskoschaden hingegen sind Sie selbst Versicherungsnehmer – und die Versicherung bestimmt in der Regel den Gutachter oder erstellt ein eigenes Kurzgutachten bzw. Kostenvoranschlag.
Aber: Auch bei Kaskoschäden haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf einen eigenen Sachverständigen. Vor allem, wenn es um eine zweite Meinung, eine höhere Schadensumme oder Unstimmigkeiten mit der Versicherung geht.
Wann ist ein eigenes Unfallgutachten bei Kaskofällen sinnvoll?
Zweifel an der Einschätzung des Versicherungsgutachters
Verdacht auf verdeckte Schäden
Schäden mit hohem Reparaturaufwand
Wertvolle oder hochwertige Fahrzeuge
Abweichung zwischen Werkstattkosten und Versicherungsangebot
Wir prüfen gerne für Sie, ob Ihre Kaskoversicherung ein externes Gutachten akzeptiert und ob die Kosten eventuell übernommen werden. In vielen Fällen lohnt es sich, das Gespräch mit der Versicherung auf Basis eines professionellen und neutralen Gutachtens zu führen.
Unser Service im Kaskofall:
✅ Neutrale und unabhängige Fahrzeugbewertung
✅ Begutachtung auch bei Teilkasko- und Vollkaskoschäden
✅ Detaillierte Schadenaufnahme und Beweissicherung
✅ Unterstützung im Austausch mit der Versicherung
✅ Beratung zu möglichen Selbstbeteiligungen und weiteren Schritten

24 Std. Servicenummer
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